Bezhalbares Wohnen und Wohnqualität

Wie wird der Pacte Logement 2.0 umgesetzt?

1. Unterzeichnung der Initialvereinbarung

Die Gemeinde und der Staat unterzeichnen eine "Initialvereinbarung" (CI), die für eine Dauer von 12 Monaten erstellt wird. In dieser Vereinbarung legt die Gemeinde fest, ob sie mit einem internen oder externen Wohnberater zusammenarbeiten möchte. Die Gemeinde erhält Zugang zur online verfügbaren IT-Anwendung für den Pacte Logement 2.0 (SIGINOVA), die von SIGI zur Erstellung des Lokalen Aktionsprogramms Wohnen (PAL) eingerichtet wurde.

  • Verpflichtung der Gemeinde in der Initialvereinbarung: Ausarbeitung des Lokalen Aktionsprogramms Wohnen (PAL) mit Unterstützung des internen oder externen Beraters für Wohnungswesen.
  • Verpflichtung des Staates in der Initialvereinbarung: Finanzielle Beteiligung an den Leistungen des Wohnberaters (max. 240 Stunden) und Bereitstellung eines IT-Tools (SIGINOVA) zur Erstellung des PAL.

2. Erarbeitung einer kommunalen Strategie

Mit Unterstützung des Wohnberaters erarbeitet die Gemeinde eine kommunale Strategie für die Wohnungsentwicklung, die als "Lokales Aktionsprogramm Wohnen" (LAP) bezeichnet wird und eine echte kommunale Strategie zur Förderung von erschwinglichem Wohnraum darstellt.

3. Verabschiedung des PAL durch den Gemeinderat

4. Unterzeichnung der Umsetzungsvereinbarung

Nach der Verabschiedung des PAL unterzeichnen das Ministerium für Wohnungsbau und die Gemeinde eine "Umsetzungsvereinbarung" (Convention de mise en œuvre, CMO), die die Umsetzung des PAL im Rahmen der Ziele und Projekte des Pacte Logement 2.0 ermöglicht.

Die finanziellen Beteiligungen der Gemeinde

Die "Aide à la pierre"

Der Pacte Logement 2.0 ist ein Programm zur finanziellen Beteiligung auf der Grundlage von Projektanträgen und ein ergänzendes Instrument zu den „Aides à la pierre“ des Ministeriums für Wohnungsbau, das die Gemeinden finanziell bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für die Vermietung oder den erschwinglichen Verkauf unterstützt und nicht dazu gedacht ist, die dort vorgesehenen finanziellen Hilfen zu ersetzen.

Finanzielle Beteiligung des Pacte Logement

  • Ein Wohnbauberater, der die Gemeinden bei der Entwicklung einer Wohnraumstrategie und deren Umsetzung unterstützt.
  • Eine finanzielle Unterstützung des Staates, die direkt von der Anzahl der geschaffenen bezahlbaren Wohnungen abhängt und auf die Umsetzung von Projekten abzielt, die die Ziele des Pacte Logement unterstützen. Folgende Zuweisungen werden gewährt: 25.000 € für jede erschwingliche Wohnung, die im Vorjahr vom Wohnungsbauministerium vereinbart wurde, und 2.500 € für jede Wohnung, die im Vorjahr von einem öffentlichen Bauträger zu erschwinglichen Mietpreisen angeboten wurde, oder für jede von einer sozialen Mietverwaltung (GLS) verwaltete Wohnung auf dem Gebiet der Gemeinde.

In welche Projekte kann die Gemeinde die finanziellen Beteiligungen investieren?

Die Maßnahmenkategorien ermöglichen es, die Zuweisung der finanziellen Beteiligungen im Rahmen des Pacte Logement zu strukturieren und die Maßnahmen, die für eine Kofinanzierung im Zuge der „Umsetzungsvereinbarung“ in Frage kommen, detailliert zu beschreiben. Angesichts der bestehenden Instrumente, insbesondere der „Aides à la pierre“, zielt die Finanzierung des Pacte Logement 2.0 nicht nur auf den Bau von bezahlbaren Wohnungen ab, sondern hat auch das Ziel, die Gemeinden im Bereich des bezahlbaren und nachhaltigen Wohnens anzuregen und zu begleiten sowie die Realisierung konkreter Projekte zu erleichtern.

Die bewilligten finanziellen Beteiligungen werden nur dann ausgezahlt, wenn die Projekte den Zielen des Pacte Logement entsprechen (und im Rahmen der Haushaltsmittel sind). Die Anträge auf finanzielle Beteiligungen müssen in eine der drei folgenden Kategorien fallen:

  • Erwerb von Immobilien und Projekte für öffentliche und kollektive Einrichtungen (max. 50 %).
  • Lebensumfeld und Stadterneuerung (max. 50 %)
  • Ressourcen, Kommunikation und soziale Dynamik (min. 25 %).
     

Was ist die Rolle des Wohnberaters?

Die Rolle des Wohnberaters orientiert sich an der des „Klimaberaters“. Der Wohnberater kann ein externer Experte oder ein Angestellter der Gemeinde sein. Er ersetzt keinen kommunalen Techniker, Stadtplaner oder Architekten, sondern erfüllt eine ergänzende Funktion, insbesondere als Moderator des Prozesses zur Entwicklung und Umsetzung des PL 2.0 auf kommunaler Ebene. Er ist daher ein zentraler Akteur, der Verbindungen zwischen den Gemeinden sowie zwischen der lokalen und der nationalen Ebene herstellt.

Seine Aufgaben als Unterstützung der Gemeinden umfassen unter anderem:

  • die Ausarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung des PAL

  • die Erleichterung und Überwachung der Umsetzung des PAL

  • die Vorbereitung von Verwaltungsverfahren (Initialvereinbarung und Umsetzungsvereinbarung)

  • die Erstellung von Jahresberichten zum PAL

  • Vermittler zwischen der kommunalen und der nationalen Ebene.
     

Als Wohnberater arbeiten?

Personen, die als Wohnberater arbeiten möchten, müssen über einen Hochschulabschluss von mindestens drei Jahren verfügen. Sie müssen außerdem eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in den Bereichen Raumplanung, Städtebau oder Architektur nachweisen können. Darüber hinaus sind eine Erstausbildung und Weiterbildungen vorgesehen.

Der Staat übernimmt die Honorare des Wohnberaters für die Ausarbeitung (während der Initialvereinbarung) und die Umsetzung (während der Umsetzungsvereinbarung) des PAL. Entweder über die Vergütung eines externen Beraters oder über die Zahlung des Stundenkontingents pauschal an die Gemeinde für die internen Berater.

Warum sollte ein Lokales Aktionsprogramm Wohnen (PAL) erstellt werden?

Das Lokale Aktionsprogramm Wohnen (PAL) ist die kommunale Strategie zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und bildet die Grundlage für die Umsetzung des Pakts für Wohnen 2.0 auf kommunaler Ebene. Dieses Aktionsprogramm wird vom Kollegium der Bürgermeister und Schöffen ausgearbeitet, gegebenenfalls in Absprache mit der Beratenden Kommission für Wohnungswesen und mit Unterstützung des Beraters für Wohnungswesen und der verschiedenen Abteilungen der Gemeindeverwaltung.

Der PAL ist ein mehrjähriges Programm, das eine Bestandsaufnahme der Politik für bezahlbaren Wohnraum auf kommunaler Ebene, die Prioritäten und Aktionsfelder festlegt und die von der Gemeinde geplanten Projekte auflistet.

Er wird durch eine Abstimmung im Gemeinderat beschlossen. Das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen übermittelt eine Kopie des PAL an das Ministerium für Wohnungswesen, bevor das PAL dem Gemeinderat endgültig vorgelegt wird.

Die Frist für die Ausarbeitung des Programms wird in der ursprünglichen Rahmenvereinbarung festgelegt und sollte im Prinzip nicht mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Gemeinden ihren PAL mit anderen Gemeinden abstimmen und gegebenenfalls auch gemeinsame Projekte in Betracht ziehen.

In Zusammenarbeit mit dem SIGI werden die Kodierung und die administrativen Schritte im Zusammenhang mit dem PAL digital auf einem den Gemeinden zur Verfügung gestellten IT-Tool durchgeführt.

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